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Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023

Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. DGUV Information 205-023 als Inhouse-Seminar an unserem Unternehmenssitz in Gelsenkirchen

 

Ein schwerer Brand verursacht häufig nicht nur Personen- und Vermögensschäden, sondern kann die gesamte Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Wirksamkeit von Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen kann wesentlich zur Vermeidung folgenschwerer Brände beitragen.

 

In jedem Betrieb müssen Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.

Ihre Anzahl richtet sich nach der Brandgefährdung. In Normalfall ist ein Anteil von

fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend, wobei auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter zu berücksichtigen sind.

 

 

Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer entspricht den Regeln der DGUV Information 205-023. Der theoretische Teil vermittelt bauliche, technische und organisatorische

Kenntnisse. Im Praxisteil üben wir aktiv den Einsatz verschiedener Löschgeräte und -taktiken.

 

Die Notwendigkeit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:

 

-       Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“

-       Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ •

-       Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“

 

Theorie

1. Grundzüge des Brandschutzes

-        Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen

-        häufige Brandursachen/ Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen

-        betriebsspezifische Brandgefahren/ Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe

 

2. Betriebliche Brandschutzorganisation

 

-        Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“

-        Alarmierungswege und -mittel

-        betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen

-        Sicherstellung des eigenen Fluchtweges

-        Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“

 

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

 

-        Brandklassen A, B, C, D und F

-        Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln

-        geeignete Feuerlöscheinrichtungen

-        Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten

 

4. Gefahren durch Brände

 

-        Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)

-        thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)

-        mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)

-        besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)

 

5. Verhalten im Brandfall

 

-        Alarmierung

-        Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung

-        Sicherstellung der selbständigen Flucht der Beschäftigten

-        ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)

-        Löschen von brennenden Personen

 

Praxis

 

-       Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

-       Löschtechnik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)

-       realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und- anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen

-       Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen

-        betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)

-        Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich

 

 

Wir bilden Sie auch für den Ernstfall aus! In einem Tagesseminar lernt der zukünftige Brandschutzhelfer wichtige Grundlagen nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband) Information 205-023. Konkret heißt dies:

Gebühren:
149,00 EUR pro Person

Beginn: Montag, den 02. Dezember 2024 um 09:00 Uhr

Ende: Montag, den 02. Dezember 2024 um 14:30 Uhr

Anmeldeschluss: Freitag, den 29. November 2024 um 16:00 Uhr


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Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Seminaren der Doetsch GmbH, Gelsenkirchen

  1. Allgemeines
    Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für sämtliche Seminare und Schulungen der Doetsch GmbH, Gelsenkirchen.
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    Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder online erfolgen. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung binnen 7 Tagen durch die Doetsch GmbH zustande.
    Rechnungsstellung entspricht der Bestätigung.
    Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, nicht an Verbraucher.
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    Inhalt und Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, maßgebend ist die schriftliche Bestätigung, dortiger Seminarinhalt wird insoweit Bestandteil des jeweiligen Vertrages. Die Doetsch GmbH ist berechtigt, aus fachlichen Gründen, einzelne Seminarinhalte abzuändern, ohne die Zustimmung des Teilnehmers, soweit dadurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars verändert wird.
  4. Zahlungsbedingungen
    Die Gebühren sind vor Seminarbeginn zu zahlen, es gelten die vereinbarten Preise.
  5. Rücktritt ( Abmeldung )
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    Die Umbuchung erfolgt kostenfrei.
    Bei vollständiger Abmeldung des Teilnehmers bis 4 Tage vor Lehrgangsbeginn werden 20% der Teilnahmegebühren als Bearbeitungsgebühr fällig und ab dem 3. Tag 50%.
    Bei Nichterscheinen ohne fristgerechte Abmeldung erfolgt keine Rückzahlung. Bei Nichtzahlung ist die Teilnahme ausgeschlossen, die Gebühr bleibt jedoch fällig und ist auszugleichen.
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    Eine Haftung der Doetsch GmbH für Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände entfällt.

    Bei praktischen Feuerlöschübungen ist ein Abstand von mindestens 2 Metern zum Gaslöschtrainer / Feuerstelle unbedingt einzuhalten.
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