Hydrantentechnik – Verkauf, Wartung und Instandsetzung
Im Bereich Hydrantentechnik gehört zu unseren Leistungen der Verkauf, Instandhaltung und Instandsetzung von:
- Überflurhydranten
- Unterflurhydranten
- Wandhydranten
- Löschwasser-Einspeisungen
- Löschwasser-Entnahmeeinrichtungen
- Steigleitungen trocken
- Steigleitungen nass/trocken
- Steigleitungen nass
- Füll- und Entleerungsstationen
- Druckerhöhungsanlagen
Um das bestmögliche Prüfergebnis zu erzielen, unterstützen wir unsere Arbeit zur Überprüfung der Wandhydranten und Steigleitungen durch unser Tanklöschfahrzeug Typ TLF 8/8.
Wandhydranten nach DIN 14461-1 mit formstabilem Schlauch
Wandhydranten mit formstabilem Schlauch bilden die Ideallösung eines Wandhydranten ab. Durch die fast unbegrenzte Verfügbarkeit des Löschmittels stellen sie eine effektive Löscheinrichtung dar, die vom Laien fast intuitiv bedienbar ist, da sie am bekannten Gartenschlauch angelehnt ist.
Der Typ S nach DIN 14461-1 hat seine Stärke dabei in der leichten Handhabung der Schläuche aufgrund deren geringe Nennweiten, bietet aber gleichzeitig bei nur 2 bar auch noch eine höhere Leistung als frühere Wandhydranten mit DW-Mehrzweckstrahlrohr bei 3 bar Fließdruck.
In Verbindung mit dem hier zum Einsatz kommenden 1“-Schlauchanschlussventil mit Rückflussverhinderer und Belüfter können diese Wandhydranten in der Regel auch heute noch problemlos in die Trinkwasserversorgung eingebunden werden.
Nach DIN 14462 ist die Trinkwasseranlage dabei so auszulegen, dass gleichzeitig zwei Wandhydranten mit der Mindestleistung von 24 l/min bei 2 bar betrieben werden können.
Der Wandhydrant vom Typ F hat seine Stärke dagegen in der möglichen Kombinutzung als Selbsthilfeeinrichtung für anwesende Personen sowie als Einrichtung für die Feuerwehr. Anders als beim Typ S kommt hier ein 2“-Schlauchanschlussventil zum Einsatz.
Der Wandhydrant kann so durch Abkuppeln der eingebauten Schlauchhaspel von der Feuerwehr auch zur Löschwasserversorgung genutzt werden. Je nach Auslegung der Löschwasseranlage stehen dabei 3 x 100 l/min bei 3 bar oder sogar 3 x 200 l/min bei 4,5 bar zur Verfügung. Aufgrund dieser Leistungsdaten ist die Einbindung dieser Wandhydranten in das Trinkwassernetz gemäß DIN 1988-600 und DIN 14462 aber grundsätzlich nicht zulässig. Wandhydranten vom Typ F sind daher ausschließlich zum Anschluss an Löschwasseranlagen „nass“, die über eine Trennstation (Vorlagebehälter mit Druckerhöhungsanlage) vom Trinkwassernetz getrennt sind, oder Löschwasseranlagen „nass/trocken“ mit Füll– und Entleerungsstation nach DIN 14463-1 vorgesehen.
Wandhydranten nach DIN 14461-6 mit Flachschlauch
Wandhydranten mit Flachschlauch werden oft auch als Betriebswandhydranten bezeichnet, da sie - anders als Wandhydranten mit formstabilen Schlauch - nur zur Bedienung durch geschultes Personal geeignet sind. Diese Ausführung kommt daher fast nur noch in Industriebetrieben - meist mit eigener Werkfeuerwehr - zum Einsatz. Wandhydranten mit Flachschlauch dürfen aus diesem Grund gemäß Arbeitsstättenrichtlinie auch nicht bei der Berechnung vorhandener Löschmitteleinheiten mit eingerechnet werden.
Die Löschleistung dieser Wandhydranten liegt je nach Ausstattung und Einstellung des Strahlrohrs bei 100 /min - 3 bar oder bei 200 l/min - 4,5 bar. Die Löschwasseranlage ist dabei so auszulegen, dass der gleichzeitige Betrieb von drei Wandhydranten sichergestellt wird. Aufgrund dieser Volumenströme ist der Betrieb dieser Wandhydranten am Trinkwassernetz nach DIN 1988-600 nicht zulässig, so dass diese Wandhydranten nur in Verbindung mit Löschwasseranlagen „nass“ oder „nass/trocken“ zum Einsatz kommen.
Die maximal zulässige Schlauchlänge ist bei Wandhydranten mit Flachschlauch nach DIN 14461-6 und DIN EN 671-2 auf 15 m begrenzt, denn der Schlauch muss zum Einsatz immer erst vollständig und knickfrei ausgelegt werden, so dass größere Schlauchlängen die Bedienbarkeit einschränken können. Prinzipiell lassen sich alle GLORIA Wandhydranten aber mit bis zu 30 m langen Schläuchen vom Typ C-42 oder C-52 nach DIN 14811 bestücken.
Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen nach DIN 14461-2
Löschwasser-Einspeiseeinrichtungen nach DIN 14461-2 dienen in erster Linie der Befüllung von Löschwasseranlagen „trocken“ für die Feuerwehr, werden aber auch in Löschwasseranlagen „nass“ hinter einer Druckerhöhungsanlage als Noteinspeisung eingesetzt sowie in Verbindung mit Sprinkleranlagen installiert.
Die Löschwasser-Einspeiseeinrichtung ist ausschließlich zur Nutzung durch die Feuerwehr bestimmt. Daher werden die Türen mit einem speziellen Schloss nach DIN 14925 ausgestattet, so dass Unbefugte keinen Zugriff auf die Einrichtung haben.
Je nachdem, ob die Einspeiseeinrichtung im Außenbereich installiert ist und somit direkten Witterungseinflüssen unterliegt, wird sie aus Edelstahl oder aus verzinktem Stahlblech hergestellt.
Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen / Trennstationen
Genügt der vorhandene Fließdruck im Leitungsnetz zum ordnungsgemäßen Betrieb von Wandhydranten nicht aus, sind Druckerhöhungsanlagen vorzusehen. Hierbei sind bei Anlagen, die der Löschwasserversorgung dienen, keine handelsüblichen Anforderungen verwendbar, da besondere Anforderungen an Anlagenaufbau und Steuerung zu berücksichtigen sind, die in DIN 1988 und DIN 14462 und anderen relevanten Normen festgelegt sind. GLORIA hat speziell für den Anwendungsbereich der Versorgung von Wandhydranten und Über– bzw. Unterflurhydranten mit der Baureihe FLP III spezielle Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen im Lieferprogramm, bei denen diese besonderen Anforderungen berücksichtigt sind und die durch die DEKRA zur Verwendung in Feuerlöschanlagen zertifiziert sind.
GLORIA Feuerlösch-Druckerhöhungsanlagen können dabei universell eingesetzt werden, z.B. beim direkten Anschluss als einzelne Druckerhöhungsanlage installiert werden können, und als Löschwasserübergabestelle nach DIN 1988-600 in Verbindung mit einem GLORIA Vorlagebehälter als „Trennstation“. Über die normativen Forderung hinausgehende Sicherheitskonzepte, wie eine Überlaufüberwachung bei Vorlagebehältern, eine serienmäßige Spüleinrichtung für die Behälterzulaufleitung sowie ein eingebauter täglicher Funktionslauf und die serienmäßige Phasenausfallkontrolle erhöhen die Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit der Anlage zusätzlich.
Füll– und Entleerungsstationen / Nass/Trocken-Stationen
Füll– und Entleerungsstationen sind Löschwasserübergabestellen nach DIN 1988-600, bei denen die Löschwasserleitungen im Normalfall entleert bleiben und erst im Brandfall über einen Alarmkontakt im Wandhydranten mit Löschwasser aus dem Trinkwassernetz befüllt werden. Durch dieses Konzept einer Löschwasseranlage „nass/trocken“ wird die Hygiene im Trinkwassernetz gewährleistet, da sich kein stagnierendes Wasser bilden kann und außerdem auch die Installation von Wandhydrantenanlage selbst in frostgefährdeten Bereichen ermöglicht.
Die GLORIA Füll– und Entleerungsstation FES III erfüllt alle Anforderungen aus der einschlägigen Normen und ist nach der neuen DIN 1988-600 als Löschwasserübergabestelle zum direkten Anschluss von Wandhydranten und Über-/Unterflurhydranten an die Trinkwasserversorgung zugelassen, was u.a. durch das DVGW-Prüfsiegel bestätigt wird. In Ergänzung dazu bietet GLORIA für den mittelbaren Anschluss mit Systemtrennung über einen freien Auslauf auch entsprechend preiswertere Nass/Trocken-Stationen an.
(Quelle: www.gloria.de)
Um das bestmögliche Prüfergebnis zu erzielen, unterstützen wir unsere Arbeit zur Überprüfung der Wandhydranten und Steigleitungen durch unser Tanklöschfahrzeug Typ TLF 8/8.