Brandschutzpläne

Feuerwehrplan

Bei den differenzierteren und komplexeren Gebäudeneubauten, Umbauten oder Erweiterungen ist der Feuerwehrplan nach DIN 14095 Teil 1 der aktuellen Bestandteil eines Baugenehmigungsverfahrens. Der Feuerwehrplan dient der zügigen Orientierung im Objekt, damit eine sichere Beurteilung der Lage durch die Einsatzkräfte vorgenommen werden kann. Die Feuerwehrpläne sind vom Bauherrn grundsätzlich auf dem aktuellen Stand zu halten, damit betriebliche Nutzungsänderungen, interne Umbauten, Gebäudeerweiterungen für die Feuerwehr im Einsatzfall sofort erkannt werden können.

 

Übersichtspläne mit Lage- und Grundrißplänen

Die Planausführung dienen den Betreibern des Gebäudes im Gefahrenfalle zur schnellen Rettung. Die gleichen Pläne sind für die Feuerwehr notwendig, um sich in fremden Gebäuden besser und schneller orientieren zu können und einen Überblick über die vorhandene Feuerbekämpfungs- und Löscheinrichtungen zu erhalten.