Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023
Ausbildung zum Brandschutzhelfer gem. DGUV Information 205-023 als Inhouse-Seminar an unserem Unternehmenssitz in Gelsenkirchen
Ein schwerer Brand verursacht häufig nicht nur Personen- und Vermögensschäden, sondern kann die gesamte Existenz eines Unternehmens gefährden. Die Wirksamkeit von Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen kann wesentlich zur Vermeidung folgenschwerer Brände beitragen.
In jedem Betrieb müssen Mitarbeiter als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Ihre Anzahl richtet sich nach der Brandgefährdung. In Normalfall ist ein Anteil von
fünf Prozent der Beschäftigten ausreichend, wobei auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter zu berücksichtigen sind.
Unsere Ausbildung zum Brandschutzhelfer entspricht den Regeln der DGUV Information 205-023. Der theoretische Teil vermittelt bauliche, technische und organisatorische
Kenntnisse. Im Praxisteil üben wir aktiv den Einsatz verschiedener Löschgeräte und -taktiken.
Die Notwendigkeit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“ •
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Theorie
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- häufige Brandursachen/ Brandbeispiele, wie z.B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- betriebsspezifische Brandgefahren/ Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Alarmierungswege und -mittel
- betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
4. Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z.B. durch Kohlenmonoxid)
- thermische Gefährdungen (z.B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z.B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z.B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z.B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
Praxis
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtechnik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z.B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z.B. Simulationsgeräte und- anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
- betriebsspezifische Besonderheiten (z.B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Wir bilden Sie auch für den Ernstfall aus! In einem Tagesseminar lernt der zukünftige Brandschutzhelfer wichtige Grundlagen nach DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband) Information 205-023. Konkret heißt dies:
- Schulungszeit von sechs Mal 45 Minuten, zuzüglich Pausen
- Schulungsort: unser modernes Schulungszentrum in Gelsenkirchen
- Hoch qualifizierter Schulungsleiter mit fundiertem Fachwissen in den Bereichen Feuerwehr, Brandschutztechnik, Brandschutzhelfer und Brandschutzbeauftragte
Gebühren:
149,00 EUR pro Person
Beginn: Montag, den 17. März 2025 um 09:00 Uhr
Ende: Montag, den 17. März 2025 um 14:30 Uhr
Anmeldeschluss: Sonntag, den 16. März 2025 um 16:00 Uhr